Ziel
Der einjährige Bildungsgang Altenpflegehilfe vermittelt Kompetenzen im Hinblick auf eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege älterer Menschen. Ein erfolgreicher Abschluss als Altenpflegehelfer oder Altenpflegehelferin befähigt dazu, pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft durchzuführen.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang sind:
- der Nachweis der Berufsreife oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses,
- die Vorlage eines Ausbildungsvertrags, der das Erreichen des Ausbildungsziels (§ 5 Abs. 3) zum Gegenstand hat, der mit einer geeigneten Ausbildungsstelle abgeschlossen wurde, in der gemäß § 5 Abs. 3 und 5 ausgebildet und das Ausbildungsziel erreicht werden kann, und dessen Laufzeit mit der Dauer der schulischen Ausbildung übereinstimmt und die Verlängerung bei einer Entscheidung der Fachschule nach § 7 Abs. 2 einschließt sowie
- ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Bewerberin oder der Bewerber in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes nicht ungeeignet ist.
Abschluss
Der Bildungsgang endet mit einer Abschlussprüfung, die sich aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammensetzt, ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer/in“ zu führen.
Anmeldung
Die Anmeldung ist bis zum 1. März eines jeden Jahres möglich. Spätere Anmeldungen sind bei freien Plätzen jedoch auch noch möglich.