Ziel
Mit der berufsbezogenen Ausrichtung ergibt sich automatisch eine doppelte Zielsetzung. Einerseits führt das berufliche genau wie das allgemeinbildende Gymnasium zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Es können alle Fächer an den Universitäten und Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland studiert werden. Andererseits haben die Absolventen eines beruflichen Gymnasiums bereits detaillierte Kenntnisse in berufsbezogenen Fächern, so dass sie deutliche Vorteile bei einer entsprechenden Studien- und Berufswahl haben.
Abschluss
Allgemeine Hochschulreife / Abitur
Aufnahmevoraussetzungen
In die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen Gymnasiums kann aufgenommen werden,
- wer den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzt, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sein darf,
- wer das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder die Berechtigung nach § 15 der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulen besitzt,
- wer den qualifizierten Sekundarabschluss I auf Grund des § 11 der Berufsschul-verordnung besitzt.
Anmeldung
Die Anmeldung ist bis zum 1. März eines jeden Jahres möglich. Spätere Anmeldungen sind bei freien Plätzen jedoch auch noch möglich.