Regeln für das Verhalten in der Schule
Vorwort
Diese Hausordnung ergänzt die Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie wurde von Lehrern, Schülern und Eltern im Einvernehmen mit dem Schulträger erstellt und ist für alle Mitglieder der Schule verbindlich.
Der Umgang aller am Schulleben Beteiligten sollte bestimmt sein von gegenseitigem Respekt, Rücksichtnahme, Höflichkeit und Verantwortungsbewusstsein.
1. Pünktlichkeit
Der Unterricht beginnt pünktlich. Der Klassensprecher wendet sich an das Schulsekretariat, wenn die Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer ist.
2. Pausen
Während der Mittagspause ist der Aufenthalt in den Schüleraufenthaltsräumen, an den Sitzgruppen im Haus sowie im Internet-Café erlaubt. Der Aufenthalt in den Gängen und im Treppenhaus ist nicht erlaubt.
In den kleinen Pausen ist der Aufenthalt in den beiden Eingangsbereichen und in den Schüleraufenthaltsräumen erlaubt (siehe Skizze). Die Treppenhäuser, das obere Stockwerk und der Werkstattbereich gehören nicht zum Aufenthaltsbereich.
3. Sauberkeit
Die Schule ist ein Bereich, in dem sich alle wohl fühlen sollen. Verhaltensweisen wie Spucken, Verunreinigungen durch Kaugummis und Ähnliches sind zu unterlassen, mit Schul- und Fremdeigentum ist pfleglich umzugehen.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verschmutzungen und Beschädigungen muss der Verursacher Schadenersatz leisten. Die Schüler haften gegenüber dem Schulträger für Schäden am Schulvermögen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
4. Verhalten im Klassensaal
Essen und Trinken ist während des Unterrichts verboten. Am Ende des Unterrichts sind die Tische auszurichten, die Stühle einzuhängen, die Fenster zu schließen und der Grobschmutz zu entfernen.
5. Mobiltelefone, Phonogeräte
Das Benutzen von Mobiltelefonen, Phonogeräten usw. ist während der Unterrichtsstunden verboten. Die Geräte müssen ausgeschaltet sein.
6. Kleidung
Es ist auf Kleidung und Aufdrucke mit gefühlsverletzenden, obszönen, gewaltverherrlichenden, rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten zu verzichten.
7. Bild- und Tonträger
Jugendgefährdende Bild- und Tonträger sowie Schriften sind verboten.
8. Rauchen, Alkohol, Drogen
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Der Konsum und das Mitführen von Alkohol und anderen Drogen ist verboten.
9. Waffenverbot
Das Mitführen gefährlicher Gegenstände und Waffen ist verboten.
10. Verluste und Fundsachen
Der Verlust von Eigentum ist umgehend im Schulsekretariat zu melden, Fundsachen sind umgehend im Sekretariat abzugeben. Bei Verlust können Schule und Schulträger keine Haftung übernehmen.
11. Unfälle, Alarm
Bei einem Unfall ist unverzüglich eine Lehrperson, der Hausmeister oder das Schulsekretariat zu benachrichtigen.
Bei Alarm ist den Anweisungen des im Klassenraum ausgehängten Alarmplanes sowie den Anweisungen der Lehrpersonen zu folgen.
12. Fahren und Parken auf dem Schulgelände
Das Befahren des Schulgeländes ist untersagt.
Das Parken im Bereich der Werkstätten ist nur auf den eingezeichneten Stellplätzen und ausschließlich Lehrern und Lehrerinnen sowie Be-diensteten des Schulzentrums gestattet.
13. Plakate, Flugblätter, Waren, Befragungen
Das Anbringen von Plakaten, Verteilen von Flugblättern, der Verkauf von Waren, die Durchführung von Befragungen usw. auf dem Schulgelände bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Schulleiter.
Die Bestimmungen der SV-Ordnung und des Personalvertretungsgesetzes werden durch diese Regelung nicht berührt.
14. Hausrecht
Das Hausrecht auf dem Gelände des Schulzentrums liegt bei den Schulleitern.
15. Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung belegt. Verstöße gegen das Verkehrsverbot im Schulbereich werden polizeilich verfolgt.